Rechte und Pflichten rund um die Urlaubsplanung

Sie wollen Ihren Urlaub planen, doch stehen plötzlich vor vielen Fragen? Wann dürfen Sie Urlaub nehmen, wie viele Tage Urlaub stehen Ihnen eigentlich zu? Wir beantworten fünf wichtige Fragen zu Rechten und Pflichten rund um die Urlaubsplanung für Sie.
Wichtige gesetzliche Grundlage: Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
In Deutschland ergeben sich Rechte und Pflichten rund um den Urlaub aus dem Bundesurlaubsgesetz. Dieses Recht wird auf alle Arbeitnehmer/innen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung angewandt. Sofern Arbeitnehmer/innen von einer günstigeren Urlaubsregelung profitieren können, können auch Tarif- oder spezielle Arbeitsverträge für die Urlaubsplanung gelten.
Das BUrlG sieht u.a. vor, dass Urlaub der Erholung dient und nicht der Arbeit. Daraus ergibt sich auf Seiten der Arbeitnehmer/innen ein Recht auf Erholung. Während des Urlaubs dürfen dann auch keine Arbeiten für den Arbeitgeber erledigt werden.
Laut Bundesurlaubsgesetz sind außerdem Krankheitstage keine Urlaubstage. Ein Urlaubsanspruch besteht unabhängig von der Zahl der Krankheitstage.
1. Wie viel Tage Urlaub darf ich nehmen?
Der gesetzliche Urlaubsanspruch für Vollzeitbeschäftigte liegt bei 24 Tagen pro Kalenderjahr. Bei Teilzeit werden die Urlaubstage anteilig reduziert.
Als Richtwerte gelten z.B. bei einer 3-Tage-Arbeitswoche 12 Urlaubstage pro Jahr.
Abweichende Regelungen lassen sich mit einem Arbeitsvertrag oder über geltende Tarifverträge treffen. So können z.B. auch Überstunden in Urlaubstage umgewandelt werden.
2. Darf ich als Arbeitnehmer/in selbst entscheiden, wann ich Urlaub nehme?
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer/innen selbst entscheiden, wann sie wie viele Tage Urlaub nehmen. Das BUrlG erwähnt, dass die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigt werden müssen.
Allerdings ergibt sich dadurch nicht das Recht, sich eigenständig selbst zu beurlauben. Es muss ein Urlaubsantrag gestellt werden. Dieser Zwischenschritt ist notwendig, damit der Arbeitgeber abklären kann, ob dem Urlaub dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Daraus ergibt sich wiederum die Pflicht für Arbeitgeber, dass sie einen Urlaubsantrag nicht ohne Angabe dringender Gründe ablehnen dürfen.
Ein dringender betrieblicher Grund kann z.B. vorliegen, wenn mehrere Beschäftigte den gleichen Urlaubszeitraum einreichen und beim Gewähren des Urlaubs für alle Antragsteller/innen der Betrieb des Unternehmens nicht mehr gewährleistet wäre.
Deshalb gilt auch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben, dass Urlaub immer mit den Kolleg/innen abgestimmt werden sollte.
Wichtig: Arbeitnehmer/innen müssen mindestens einmal im Jahr längeren Urlaub am Stück nehmen können. Lehnt ein Arbeitgeber z.B. einen Urlaub von 24 Tagen am Stück ab, muss er einmal im Jahr mindestens 12 aufeinanderfolgende Tage Urlaub gewähren. Arbeitnehmer/innen mit Anspruch auf 12 oder weniger Urlaubstagen dürfen diese immer an einem Stück nehmen.
3. Darf mein Arbeitgeber meinen Urlaubswunsch ablehnen, weil andere Beschäftigte Vorrang haben?
Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber einen Urlaubsantrag ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange vorliegen. Das können z.B. eine drohende Unterbesetzung wegen Krankheitsausfällen sein oder personelle Engpässe aufgrund von saisonalen Spitzen. Auch für die Inventur oder Betriebsabschlüsse können Urlaubssperren eingerichtet werden.
Es ist jedoch auch möglich, dass ein Arbeitgeber verschiedene Urlaubsanträge gegeneinander abwägt und einen Antrag ablehnt. So können z.B. Beschäftigte mit schulpflichtigen Kindern beim Einreichen des Urlaubs bevorzugt werden, weil diese während der Schulferien die Kinderbetreuung übernehmen müssen oder nur während dieser Zeit mit der Familie verreisen können. Ebenso kann die Dauer der Betriebszugehörigkeit mit in die Urlaubsentscheidung einfließen. Liegen dringende betriebliche Gründe vor, kann z.B. der Urlaubsantrag eines/r Arbeitnehmers/in abgelehnt werden, wenn diese/r erst seit kurzem im Betrieb ist, während ein/e andere/r Beschäftigte/r dort bereits seit mehreren Jahren arbeitet.
4. Kann ich trotz Betriebsferien arbeiten gehen?
Gibt es in einem Unternehmen Betriebsferien, müssen Arbeitnehmer/innen zu dieser Zeit auch Urlaub nehmen. Diesem “Pflichturlaub” muss jedoch der Betriebsrat zugestimmt haben. Bei Unternehmen ohne Betriebsrat ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers maßgeblich.
5. Wann muss ich meinen Urlaub einreichen?
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wann ein Urlaubsantrag eingereicht werden muss. Sie sollten jedoch bedenken, dass Ihr Arbeitgeber ausreichend Zeit für die Urlaubsplanung der Beschäftigten haben muss. Es ist empfehlenswert, den Urlaub mindestens 14 Tage vorher zu beantragen. Anmeldefristen können aber auch im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Zur Sicherheit sollten Sie vor dem Urlaubsantrag noch einmal im Arbeitsvertrag nachsehen oder sich an die Personalabteilung wenden.
Fazit: Urlaubsplanung - nicht nur die gesetzlichen Vorgaben zählen
Auch wenn der Gesetzgeber einige sehr klare Vorgaben rund um den Urlaub gemacht hat, sollten Arbeitnehmer/innen immer auch die soziale Komponente im Blick behalten. Es wäre z.B. nicht günstig für das Betriebsklima, wenn Sie Ihren Urlaub ohne Absprache mit den Kolleg/innen einreichen. Grundsätzlich ist es für alle Beteiligten immer von Vorteil, wenn Urlaubsansprüche möglichst frühzeitig gestellt werden, damit Unternehmen ebenso wie andere Mitarbeitende sich darauf einstellen können.
Sie sind auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung? Melden Sie sich noch heute bei unserem Progressive Recruitment Team. Füllen Sie dazu einfach unser Kontaktformular aus und wir unterstützen Sie gerne!