Kündigen - so geht es richtig

Auch der beste Job kann eines Tags nicht mehr erfüllend sein. Vielleicht stimmt es auch im Team oder bei Ihrem Arbeitgeber nicht mehr. Dann ist es Zeit, zu kündigen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei der Kündigung achten sollten, damit alles reibungslos abläuft und Sie bald wieder neues Glück im Beruf finden.
1. Eine Kündigung sollte gut überlegt sein
Im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten können wie in einer guten Beziehung viele Emotionen im Spiel sein. Es kann zu Streit kommen, zu verbalen Auseinandersetzungen und zum Austausch von Argumenten. Wichtig dabei ist, dass Sie die Entscheidung zur Kündigung nicht in einem emotional aufgewühlten Zustand treffen. Eventuell kann es sinnvoll sein, mögliche Konflikte noch einmal offen und möglichst sachlich zu klären.
Kündigen Sie nur sofort, wenn die Zustände für Sie nicht mehr tragbar sind und Sie in Ihrer täglichen Arbeit so eingeschränkt sind, dass sie diese nicht mehr zu 100 Prozent erledigen können.
Kommt der Gedanke der Kündigung, sollten Sie dennoch keine spontane Entscheidung treffen, sondern bestmöglich zwischen allen Optionen abwägen.
2. Wählen Sie einen geeigneten Zeitpunkt für das Kündigungsgespräch
Haben Sie Ihre Entscheidung endgültig getroffen, sollten Sie Ihre Vorgesetzten um ein Gespräch bitten. Sprechen Sie an, dass Sie ihnen etwas Wichtiges mitteilen wollen. Es ist günstig, wenn das Gespräch in einem möglichst entspannten, oder sogar neutralen Rahmen stattfindet, z.B. in einem Meeting-Raum und nicht im Büro der Führungskraft.
Ein solches Gespräch hilft außerdem dabei, die alte Arbeitsstätte nicht nur im Groll zu verlassen.
3. Sprechen Sie mit Ihren Kolleg/innen
Nachdem Sie der Geschäftsführung oder Ihren Vorgesetzten Ihren Kündigungswunsch mitgeteilt haben, sollten Sie das auch Ihren Kolleg/innen mitteilen. Schließlich haben Sie viele Stunden gemeinsam an Projekten gearbeitet, Erfolge ebenso wie Misserfolge geteilt. Es ist nur fair, dann auch zu sagen, dass der gemeinsame Weg erst einmal endet. Und wer weiß: Vielleicht sehen Sie sich bei einem anderen Arbeitgeber wieder. Dann ist es auch für Sie von Vorteil, wenn Sie nach Ihrer Kündigung einen guten Eindruck als faires Teammitglied hinterlassen haben.
Es ist empfehlenswert für enge Kolleg/innen das persönliche Gespräch zu suchen. Um das gesamte Team über den Jobwechsel zu informieren, bietet sich auch das Intranet oder eine einfache Mail an.
Neben der richtigen Kommunikation rund ums Kündigen spielen aber auch formale Dinge eine wichtige Rolle, damit die Kündigung überhaupt wirksam wird.
4. Formulieren Sie Ihre Kündigung richtig
Damit Ihre Kündigung gültig ist, muss sie in Schriftform eingereicht werden. Eine E-Mail reicht für eine rechtsgültige Kündigung nicht aus! Das müssen Sie berücksichtigen:
- Unterschreiben Sie Ihre Kündigung.
- Sie müssen keinen Kündigungsgrund angeben, außer es gibt abweichende Regelungen dazu in Ihrem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in Ihrem Arbeitsvertrag.
- Formulieren Sie im Kündigungsschreiben, dass es sich um eine „ordentliche“ bzw. „fristgerechte“ Kündigung handelt.
- Verwenden Sie den Betreff „Kündigung“.
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5. Halten Sie Kündigungsfristen ein.
Wenn Sie angestellt sind, können Sie zu jedem 15. eines Monats oder zum Ende des Monats kündigen, wenn Sie dabei eine Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten. Ausnahmen von dieser Regelung können im Arbeitsvertrag definiert werden. Deshalb sollten Sie vor Ihrer Kündigung unbedingt noch einmal in Ihrem Arbeitsvertrag nachsehen. Gibt es in Ihrem Unternehmen weniger als 20 Mitarbeitende, gelten in der Regel noch kürzere Kündigungsfristen.
Wichtig: Die Kündigungsfristen sollten Sie unbedingt einhalten. Denn bei Nichtbeachtung der Kündigungsfrist kann Ihre Kündigung unwirksam werden bzw. können mögliche Ansprüche auf Urlaubsersatzleistungen entfallen. Möglich sind auch Vertragsstrafen.
Wichtig: Bei einer fristlosen Kündigung müssen Sie keine Fristen einhalten. Dafür muss es jedoch einen wichtigen Grund geben. Das kann z.B. Zahlungsverzug durch Ihren Arbeitgeber sein oder Mobbing durch Führungskräfte. Denken Sie bei derartigen Begründungen aber auch daran, dass sie diese belegen müssen.
6. Sorgen Sie dafür, dass die Kündigung ankommt.
Die Kündigungsfrist beginnt ab dem Tag, an welchem das Kündigungsschreiben beim Arbeitgeber eintrifft. Deshalb sollten Sie belegen können, dass das Schreiben angekommen ist.
- Verschicken Sie Ihre Kündigung als Einschreiben. Am besten ist ein Einschreiben, das persönlich entgegengenommen werden muss (kein Einwurfeinschreiben).
- Adressieren Sie die Kündigung an die Person, die für das Personal verantwortlich ist. Schauen Sie aber vorher genau im Arbeitsvertrag nach. Meist sind dort die Verantwortlichen aufgeführt.
TIPP: Alle Arbeitnehmer/innen haben bei einer Kündigung das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Fordern Sie am besten schon vor Ihrem Kündigungswunsch ein Arbeitszeugnis an.
Was noch wichtig ist, wenn Sie kündigen
- Kümmern Sie sich frühzeitig darum, wie es für Sie beruflich oder persönlich nach der Kündigung weitergeht. Suchen Sie z.B. frühzeitig nach einer neuen Stelle und sorgen Sie so dafür, dass Sie nahtlos in den neuen Job wechseln können. Alternativ können Sie auch finanziell sparen, um die drei Monate ohne Arbeitslosengeld nach der eigenen Kündigung sinnvoll zu überbrücken. Haben Sie keinen neuen Job in Aussicht, sollten Sie frühzeitig Arbeitslosengeld beantragen. Es gibt nämlich auch Ausnahmen von der Sperrzeit. Als solche Ausnahme gilt es, wenn Sie gekündigt haben, um sich besser um Ihr Kind zu kümmern.
- Hinterlassen Sie Ihren Arbeitsplatz geordnet. Es mag vielleicht eine Lappalie sein, doch ein geordneter Arbeitsplatz hilft Ihnen dabei, mit Ihrer alten Stelle abzuschließen und gleichzeitig hinterlassen Sie einen guten Eindruck.
Kündigen beinhaltet immer eine Chance
Es gibt viele verschiedene Gründe, warum man seinen Job kündigen möchte. Meist ist es der Wunsch nach beruflicher Weiterentwicklung. Doch unabhängig vom Grund für die Kündigung sollten Sie immer fair und sachlich bleiben. Sie ersparen sich dabei viel Stress und können geordnet in einen neuen beruflichen Abschnitt wechseln.
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