Wir stellen klar – 7 Vorurteile über die Arbeitnehmerüberlassung

Die Arbeitnehmerüberlassung ist in Deutschland noch immer mit vielen hartnäckigen Vorurteilen behaftet. Um den Ruf der Zeitarbeit bzw. Leiharbeit zu verbessern, müssen wir daher Aufklärungsarbeit leisten. Dazu holen wir uns Unterstützung durch unseren Geschäftsführer der SThree Temp Experts GmbH, Herrn René Rauscher. Gemeinsam mit Herrn Rauscher räumen wir mit sieben typischen Vorurteilen über die Arbeitnehmerüberlassung auf.

René Rauscher ist seit dem 1. Oktober 2021 Geschäftsführer der SThree Temp Experts GmbH. Er verfügt über mehr als 15 Jahre Branchenerfahrung auf Managementebene und ist spezialisiert auf Arbeitnehmerüberlassung im Expertensegment. Darüber hinaus ist er auch als Autor, Trainer und Speaker aktiv.

Herr Rauscher, bitte widerlegen Sie folgende Vorurteile: 

1. Die Arbeitnehmerüberlassung macht sich negativ im Lebenslauf.

„Das halte ich für ein Gerücht! Die Arbeitnehmerüberlassung ist mittlerweile flächendeckend als Arbeitsflexibilierungsmodell etabliert und zwar unabhängig von der jeweiligen Qualifikation. Insbesondere Großkonzerne decken Planstellen teilweise ausschließlich mit externen Leiharbeitskräften ab. Das heißt, zu zahlreichen attraktiven Unternehmen gibt es größtenteils gar keine anderen Zugänge mehr für Bewerber*innen. Das wissen logischerweise auch die Personalabteilungen, weshalb sich aus Bewerbersicht daraus auch keine negative Reputation ableiten lässt.

Ich sehe es sogar eher gegenteilig: Insbesondere Absolvent*innen und Bewerber*innen mit wenig Berufserfahrung haben so die Möglichkeit, unterschiedliche Bereiche und Unternehmen kennenzulernen und können sich auf diese Weise besser orientieren. Dabei kommt es dann eben nicht zu den oftmals sehr berüchtigten Jobwechseln in kurzen Abständen, sondern der Bewerber kann hier Kontinuität vorweisen.“

2. Eine Karriere in der Arbeitnehmerüberlassung hat keine Zukunftsperspektive. 

„Auch das sehe ich grundlegend anders! Es gibt im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung einen ganz entscheidenden Vorteil, der häufig überhaupt nicht konkret thematisiert wird. In aller Regel haben Leiharbeitnehmer*innen einen direkten Ansprechpartner bei ihrem Arbeitgeber, der sich um die persönlichen Belange kümmert und gleichzeitig als Schnittstelle zum Entleihbetrieb fungiert. Möchte sich also ein Leiharbeitnehmer*in inhaltlich, fachlich oder regional verändern, tauscht er sich hierzu mit seinem Ansprechpartner*in des Zeitarbeitsunternehmens aus und dieser wird versuchen, die bestmögliche Einsatzmöglichkeit zu identifizieren. In der Regel stehen dadurch deutlich mehr Optionen in kürzerer Zeit zur Verfügung, als wenn sich der Bewerber*in auf eigene Faust darum kümmern müsste. Das liegt in erster Linie daran, dass Zeitarbeitsunternehmen häufig den direkten Kontakt zu den fachlichen Entscheidern haben und dadurch Entscheidungen beschleunigt werden können.“

3. In der Arbeitnehmerüberlassung verdienen Fach- und Führungskräfte viel weniger. 

„Über dieses Vorurteil wundere ich mich zugegebenermaßen am stärksten, da dies sogar gesetzlich längst reguliert ist. Zeitarbeitsunternehmen sind zum Beispiel dazu verpflichtet für bestimmte Branchen Zuschläge zu bezahlen, die stufenweise erhöht werden, um sukzessive eine Annäherung an die internen Gehälter des Entleihbetriebs sicherzustellen. Überall dort, wo das nicht greift, schreibt der Gesetzgeber an dieser Stelle vor, dass bereits ab dem 10. Monat Equal Pay gilt. Das heißt, dass ein externer Leiharbeitnehmer ab diesem Zeitpunkt gehaltstechnisch gleichzusetzen ist mit einem vergleichbaren Stammmitarbeiter.

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Unabhängig davon werden Gehälter ohnehin nach marktwirtschaftlichen Gesetzen reguliert, sprich in Zeiten extremen Fachkräftemangels steigen Gehälter für Spezialisten kontinuierlich an und die Marktpreise orientieren sich an den Gehaltsvorstellungen der Bewerber. Auf diese Weise kommt es nicht selten vor, dass ein Leiharbeitnehmer gehaltstechnisch sogar höher liegt ist als ein vergleichbarer Stammmitarbeiter.“

4. Experten in der Arbeitnehmerüberlasssung sind Mitarbeiter zweiter Klasse und haben weniger Rechte.

„Auch das höre ich in der Tat immer wieder – gleichzeitig sollte diese Wahrnehmung längst überholt sein, da es auch hierfür eine eindeutige arbeitsrechtliche Grundlage gibt. Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung gilt neben einer identischen Vergütung auch der allgemeine Gleichstellungsgrundsatz Equal Treatment. Das bedeutet, der Entleihbetrieb ist vertraglich dazu verpflichtet, den externen Leiharbeitnehmer gemäß sämtlicher Arbeitsbedingungen der internen Stammbelegschaft gleichzustellen. Dies gilt selbstverständlich für alle gängigen Arbeitnehmerrechte sowie für unterschiedliche Sozial- und Sonderleistungen, für sonstige Zuwendungen oder Vergünstigungen wie etwa für Kantinen, Fitnessclubs oder Jobtickets.“

5. Arbeiter in der Arbeitnehmerüberlassung erhalten nur Lohn, solange sie beim Kundenunternehmen im Einsatz sind.

„Diese Aussage ist ebenfalls zu widerlegen, allerdings ist sie auch nicht grundlegend falsch. Leiharbeitnehmer erhalten eine tarifliche Grundvergütung, die sich an den Anforderungen der jeweiligen Aufgabe orientiert. Diese Grundvergütung erhalten Leiharbeitnehmer ausnahmslos und zwar völlig unabhängig, ob sie gerade aktiv im Einsatz sind oder nicht, ob sie krankheits- oder urlaubsbedingt fehlen. Dazu erhalten Leiharbeitnehmer eine sogenannte Einsatzzulage – die, wie der Name bereits vermuten lässt – einsatzbezogen für jede produktiv geleistete Arbeitsstunde vergütet wird.“

6. Die Arbeitnehmerüberlassung ist nur was für gering Qualifizierte.

„Wie ich eingangs bereits erwähnt habe, ist die Arbeitnehmerüberlassung mittlerweile flächendeckend etabliert und zwar unabhängig der Qualifikation. Wir bei Progressive Recruitment vermitteln ausschließlich Experten im White-Collar-Umfeld, das heißt im kaufmännisch-technischen und eben nicht im gewerblichen Bereich. In diesem Umfeld decken wir das gesamte Qualifikations- und Erfahrungsspektrum an Bewerbern ab. Das bedeutet, unsere Leiharbeitnehmer sind ausnahmslos fachlich spezialisiert und verfügen hauptsächlich über einen akademischen Hintergrund.

Hinsichtlich der Berufserfahrung haben wir hier eine breite Streuung, diese reicht von Absolventen und Bewerbern mit geringer Berufserfahrung bis hin zu ausgewiesenen Experten mit einschlägigen Fachkenntnissen aus jahrzehntelanger Praxiserfahrung.“

7. Arbeitgeber nutzen Arbeitnehmerüberlassung in erster Linie, um Personalkosten zu sparen 

„Inwieweit diese Rechnung am Ende auch aufgeht, vermag ich nicht zu bewerten. Vor dem Hintergrund, dass der Entleihbetrieb lediglich die tatsächliche Arbeitszeit bezahlt und auch die Sozialversicherungsbeiträge sowie sonstige Lohnnebenkosten vom Zeitarbeitsunternehmen getragen werden, kann das durchaus auch der Fall sein. Da dies dann aber nicht zum Nachteil des eingesetzten Mitarbeiters wäre, erachte ich das auch als durchaus legitim.“

Vielen Dank für das widerlegen der sieben typischen Vorurteile über die Arbeitnehmerüberlassung, Herr Rauscher!

Mit Hilfe unseres Geschäftsführers der SThree Temp Experts, haben wir zeigen können, das sich mit handfesten Argumenten die hartnäckigen Vorurteile über die Arbeitnehmerüberlassung schnell und einfach aus dem Weg räumen lassen.

Für viele Fach- und Führungskräfte bietet dieses Arbeitsmodell eine tolle Chance zum beruflichen Erfolg. Auch wir von Progressive Recruitment vermitteln Fach- und Führungskräfte in der Arbeitnehmerüberlassung. Bei uns haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Sie auf Ihrem individuellen Karriereweg unterstützt. Neben maximaler Sicherheit und Flexibilität bieten wir Ihnen aber auch zahlreiche weitere Vorteile. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Homepage.

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