Nebenberuflich im MINT-Sektor selbständig machen – Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wer im MINT-Bereich angestellt ist, gehört zu den begehrten Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt. Doch viele Arbeitnehmer suchen neben dem Job nach weiteren Herausforderungen oder wollen sich beruflich nach eigenen Wünschen verwirklichen. Entsprechend hoch ist die Zahl derer, die eine nebenberufliche Selbständigkeit anstreben. Wir verraten Ihnen, worauf Sie dabei achten sollten.
Disclaimer: Bei diesem Beitrag handelt es sich um Informationen und Tipps ohne Gewähr. Die Inhalte entsprechen keiner fachlichen steuerrechtlichen Beratung.
Dank Digitalisierung und der damit verbundenen Trends sowie weiterer wichtiger technischer Entwicklungen in Biologie, Chemie oder IT boomt der MINT-Sektor. Auf dem Markt herrscht ein akuter Mangel an qualifiziertem Personal. Für Bewerberinnen und Bewerber gibt es somit bei einer beruflichen Neuorientierung glänzende Aussichten. Aber längst nicht alle wollen dann in einer Festanstellung bleiben. Gerade die hohe Nachfrage nach MINT-Expertise auf dem Markt beflügelt die eine oder den anderen, sich nebenberuflich selbständig zu machen. Mit der Sicherheit des geregelten Einkommens schlugen laut KfW Gründungsmonitor 2020 über 400.000 Beschäftigte nebenberuflich den Weg in die Existenzgründung ein. Grund genug, sich mit den drängendsten Fragen der nebenberuflichen Selbständigkeit im MINT-Bereich auseinanderzusetzen.
1. Was ist der Unterschied zwischen nebenberuflich selbständig oder hauptberuflich selbständig?
Wenn Sie sich aus der Festanstellung heraus nebenberuflich selbständig machen, sollte Ihre Existenzgründung tatsächlich auch Nebenberuf sein. Das bedeutet, dass sowohl die darauf verwandte Arbeitszeit als auch das damit erzielte Einkommen deutlich unter den Zahlen Ihres Hauptberufs liegen. Informieren Sie sich deshalb im Vorfeld genau, welche Regeln für Ihre Stelle gelten.
Wichtig: Gehen Sie während der Elternzeit in die nebenberufliche Selbständigkeit, müssen Sie besonders auf ein ausgewogenes Verhältnis aus Haupt- und Nebenberuf achten.
2. Muss ich meinen Arbeitgeber über die nebenberufliche Selbständigkeit informieren?
Ob im MINT-Sektor oder anderswo: Sie sind grundsätzlich frei darin, sich nebenberuflich selbständig zu machen. Allerdings dürfen darunter die Pflichten als Arbeitnehmer nicht leiden. Ebenso darf Ihr Nebenberuf nicht den Interessen Ihres Arbeitgebers widerstreben. Das bedeutet, dass Ihr eigenes Unternehmen dem Geschäft Ihres Arbeitgebers keine Konkurrenz machen darf. Ebenso dürfen Sie zum Beispiel keine Kunden Ihres Arbeitgebers für Aufträge während Ihrer Nebentätigkeit abwerben.
Holen Sie sich deshalb am besten im Vorfeld die Zustimmung Ihrer Vorgesetzten ein, wenn Sie sich im Nebenberuf selbständig machen wollen. Je nach Umfang Ihrer Geschäftsidee kann eine Kündigung und die hauptberufliche Selbständigkeit manchmal „sauberer“ sein.
3. Haben Sie Ihre Selbständigkeit angemeldet?
Auch wenn Sie sich im Nebenberuf selbständig machen, müssen Sie diese Tätigkeit anmelden, und zwar beim Finanzamt. Es hängt außerdem von der Rechtsform ab, die Ihr neues Business haben soll, wo weitere Anmeldungen notwendig sind. Ein Gewerbe muss beispielsweise auch beim Finanzamt angemeldet werden. Ebenso muss dann eine Anmeldung bei der örtlichen IHK erfolgen.
4. Haben Sie Ihrer Krankenversicherung Bescheid gegeben?
Sind Sie im Nebenberuf selbständig, sind keine zusätzlichen Sozialabgaben erforderlich. Allerdings müssen Sie Ihre Selbständigkeit der Krankenkasse melden. Diese passt Ihren Beitrag dann auf der Basis Ihrer Einkünfte aus der Nebentätigkeit an. Melden Sie sich unbedingt im Vorfeld, da Sie ansonsten mit Nachzahlungen rechnen müssen.
Wichtig: Wird Ihre Selbständigkeit zur hauptberuflichen Beschäftigung, können Sie Ihre Versicherung frei wählen und sich zum Beispiel privat krankenversichern lassen. Abgaben zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung sind dann freiwillig.
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5. Haben Sie eine Berufshaftpflichtversicherung?
In Ihrer nebenberuflichen Selbständigkeit sind Sie nicht über Ihren Arbeitgeber abgesichert. Deshalb sollten Sie unbedingt eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Diese schützt Sie vor unberechtigten Forderungen, die aus möglichen Schäden durch Ihre Arbeit als Freelancer*in resultieren.
6. Welche Vorteile habe ich, wenn ich nebenberuflich selbständig bin?
Gerade im MINT-Sektor bietet die nebenberufliche Selbständigkeit die Möglichkeit, neue Geschäftsfelder selbst zu erschließen und den hohen Bedarf an Expertise auf dem Markt zu bedienen.
Durch die Absicherung der Festanstellung können Sie Ihre neue Geschäftsidee abgesichert ausprobieren. Dank der finanziellen Sicherheit haben Sie mehr Zeit, um Ihre Selbständigkeit zu entwickeln.
Die Absicherung funktioniert auch andersherum. Droht zum Beispiel der Jobverlust, können Sie aus Ihrer nebenberuflichen Selbständigkeit schnell eine hauptberufliche machen.
7. Kennen Sie sich mit Buchhaltung aus?
Wer viele Jahre angestellt war, wird den Komfort zu schätzen wissen, sich nicht um Buchhaltung oder Abgaben zu kümmern. Mit dem Start Ihrer nebenberuflichen Selbständigkeit müssen Sie sich auch um Ihre Buchhaltung kümmern. Gerade in der Doppelbelastung mit Haupt- und Nebenberuf kann die Buchhaltung schnell leiden. Im schlimmsten Fall führt das zu kostspieligen Nachzahlungen, weil sie beispielsweise Steuern nicht korrekt berechnet haben oder zu wenige Abgaben entrichtet haben.
Hier kann es sich lohnen, vor dem Schritt in die nebenberufliche Selbständigkeit im MINT-Sektor Beratung durch ein Steuerbüro zu nutzen.
Nebenberufliche Selbständigkeit im MINT-Sektor bietet viele Chancen, sollte aber nicht spontan gestartet werden
Der Markt für Dienstleistungen und Selbständige im MINT-Bereich ist groß und bietet gute Möglichkeiten für Angestellte, die sich im Nebenberuf selbständig machen wollen. Allerdings sollten Sie trotz positiver Aussichten nicht planlos vorgehen und Ihren nächsten Karriereschritt gut planen. So vermeiden Sie böse Überraschungen, zum Beispiel durch hohe Nachzahlungen von Steuer oder Krankenversicherung.
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