Das ABC der Vertragsarten und Beschäftigungsverhältnisse

Unternehmen stehen bei der Beauftragung oder Anstellung von Mitarbeitern verschiedene Optionen offen. Die Bandbreite reicht von der unbefristeten Festanstellung bis zum Dienstvertrag für Freelancer. Wir geben Ihnen einen Überblick.

Disclaimer: Bei diesem Beitrag handelt es sich um Informationen und Tipps ohne Gewähr. Die Inhalte entsprechen keiner fachlichen steuerrechtlichen Beratung.

Arbeitnehmerüberlassung

Bei der Arbeitnehmerüberlassung schließen Freelancer einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen, dass ihre Arbeitsleistung an einen Auftraggeber vermittelt. Bei der Arbeit sind Freelancer im Zuge der Arbeitnehmerüberlassung gegenüber dem Auftraggeber weisungsgebunden. Gleichzeitig profitieren sie von den geltenden Arbeitnehmerrechten. Die Arbeitnehmerüberlassung von dafür spezialisierten Unternehmen wird durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. 

Für die Arbeitnehmerüberlassung werden Leiharbeitsverträge eingesetzt. Darin wird u.a. der Zeitraum für die Überlassung definiert. Nach Ablauf der Leiharbeit können die eingesetzten Fachkräfte auch vom Auftraggeber übernommen werden. Ihr Leiharbeitsvertrag wird dann durch einen regulären Arbeitsvertrag ersetzt.

Vorteile für Unternehmen:

  • Flexibel einsetzbare Fachkräfte
  • Schnelle Reaktionsmöglichkeit auf saisonalen oder akuten Fachkräftebedarf
  • Skalierbare Kosten

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Bezahlung auf ähnlichem Niveau wie bei Festangestellten
  • Volle Arbeitnehmerrechte, z.B. bei Urlaub oder Arbeitszeiten

Freelancing

Freie Mitarbeiter bzw. Freelancer arbeiten als selbstständige Unternehmer im Auftrag eines anderen Unternehmens. Arbeitsrechtliche Vorschriften finden in diesem Fall keine Anwendung. Im Unterschied zu festangestellten Arbeitskräften sind freie Mitarbeiter nur in beschränktem Umfang weisungsgebunden. Sie dürfen ihre Arbeitszeit z.B. überwiegend frei gestalten. Auch den Einsatzort können freie Mitarbeiter frei wählen, sofern die Arbeit nicht nur an einem bestimmten Ort ausgeführt werden kann.

Vorteile für Unternehmen:

  • Flexibel einsetzbare Fachkräfte
  • Keine Sozialabgaben

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Individuelle Einteilung der Arbeitszeit
  • Frei bei der Wahl des Arbeitsortes

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D wie Dienstvertrag

Freelancer können über einen Dienstvertrag beauftragt werden. Dabei verpflichtet sich der Freelancer zur Leistung eines Dienstes, für welchen er im Gegenzug eine Bezahlung des Auftraggebers erhält. Dienstverträge werden im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Ein Dienstvertrag verpflichtet Auftragnehmer nur zur Leistung, nicht zum erfolgreichen Abschluss einer Aufgabe oder zum Erfolg eines Projektes. Somit muss lediglich sichergestellt sein, dass die Arbeit ohne wesentliche Mängel ausgeführt wurde.

Vorteile für Unternehmen:

  • Sicherheit, dass beauftragte Leistung durchgeführt wird
  • Flexibel an den aktuellen Bedarf anpassbare Dienstleistung

Vorteile für Auftragnehmer:

  • Vertraglich zugesicherte Zahlung bei Leistung
  • Nur geringe Bürokratie

W wie Werkvertrag

Mit einem Werkvertrag ist ein Freelancer zur „Herstellung eines Werks“ verpflichtet. Der Auftraggeber wiederum hat die Pflicht einen Lohn für das Werk zu bezahlen. Das Werk kann die Fertigstellung eines Produkts oder der Entwurf für ein Produkt sein. Als „Werk“ kann auch die für eine spätere Produktion notwendig Erforschung eines chemischen Stoffes zählen.

Bei einem Werkvertrag trägt der Auftragnehmer die volle Verantwortung für die Fertigstellung des Werks. Er kann frei wählen, mit welchen Mitteln und in welcher Zeit er den Auftrag erledigt. In der Regel werden Fristen für die Fertigstellung vereinbart.

Vorteile für Auftraggeber:

  • Fester Preis, unabhängig von der effektiv benötigten Arbeitszeit
  • Rechtlich zugesichertes Endprodukt

Vorteile für Auftragnehmer: 

  • Freie Zeiteinteilung 
  • Von Beginn an feststehende Entlohnung

Sie möchten mehr über die Unterschiede von Werkverträge und Dienstleistungsverträge wissen? Lesen Sie dazu unseren Artikel Werkvertrag vs. Dienstleistungsvertrag – Worauf müssen Auftraggeber achten?.

Festanstellung

Für eine Festanstellung wird ein Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen. Darin werden Rechte und Pflichten der beiden Parteien festgelegt. So regelt der Arbeitsvertrag u.a. die Aufgabenbereiche sowie das Gehalt des Arbeitnehmers. Die rechtliche Grundlage für Arbeitsverträge bildet das Bürgerliche Gesetzbuch. Arbeitsverträge können unbefristet oder befristet abgeschlossen werden.

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Sicherung von Fachkräften für einen längeren Zeitraum
  • Planbare Arbeitskraft
  • Potenzial zum Aufbau von firmeninternem Know-how

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Arbeitgeber übernimmt einen Teil der Sozialabgaben
  • Sicheres Einkommen
  • Geregelte Arbeitszeiten

B wie befristeter Arbeitsvertrag

Befristete Arbeitsverträge können entweder zweckbezogen oder zeitbezogen befristet werden. Ein zeitbezogener Arbeitsvertrag endet nach einem bestimmten Zeitraum. Eine zweckbezogene Befristung kann z.B. vorliegen, wenn der Arbeitsvertrag für eine Krankheitsvertretung abgeschlossen wird. 

Für befristete Arbeitsverträge wird das Teilzeit- und Befristungsgesetz angewandt. Grundsätzlich gelten aber alle arbeitsrechtlichen Vorgaben, die auch für unbefristete Arbeitsverträge gelten.

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Die Arbeitskraft wird für einen spezifischen Einsatzzweck genutzt
  • Die Kosten sind genau planbar

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Für die Dauer der Befristung ein sicheres Einkommen
  • Dieselben Arbeitnehmerrechte wie bei unbefristetem Arbeitsverhältnis

T wie Teilzeitarbeit

Teilzeit bedeutet, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertraglich eine dauerhaft kürzere Arbeitszeit als die betriebliche Regelarbeitszeit vereinbaren. Dabei kann der Arbeitnehmer entweder weniger Tage pro Woche arbeiten oder täglich weniger Stunden. Arbeiten reguläre Arbeitnehmer im Unternehmen 40 Stunden pro Woche, liegt schon bei vertraglich vereinbarten 39 Wochenarbeitsstunden eine Teilzeitarbeit vor. 

Bei der Teilzeit gelten dieselben arbeitsrechtlichen Vorgaben wie bei einer regulären Festanstellung. Besondere Regelungen finden sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Demnach hat der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Teilzeit. Allerdings können Arbeitgeber Teilzeit aus betrieblichen Gründen ablehnen. Anspruch auf Teilzeit besteht u.a. nach einem sechsmonatigen Arbeitsverhältnis und bei Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten. Die Verkürzung der Arbeitszeit kann individuell zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt werden. Gesetzlich gibt es hier keine Vorgaben.

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Bindung von Fachkräften bei temporärer Arbeitszeitverkürzung
  • Flexibel handhabbare Teilzeitregelung möglich

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Reduzierung der Arbeitszeit bei gleichzeitigem Joberhalt möglich
  • Gleiche Arbeitnehmerrechte wie bei Vollzeitarbeit

U wie unbefristeter Arbeitsvertrag

Unbefristete Arbeitsverträge haben keine festgelegte Dauer, sondern können nur durch eine Kündigung bzw. durch einen Auflösungsvertrag beendet werden. Für eine ordentliche Kündigung muss die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden. In besonderen Fällen ist auch eine fristlose Kündigung möglich, z.B. wenn Arbeitgeber bestimmte Pflichten nicht erfüllt oder Regeln verletzt haben.

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden. In der Praxis überwiegt die Schriftform.

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Langfristige Bindung von Fachkräften
  • Hohe Planbarkeit

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Finanzielle Absicherung
  • Langfristige Beschäftigungsperspektive

Maximale Flexibilität oder höhere Planungssicherheit

Unternehmen haben bei der Einstellung von Fachkräften die Möglichkeit, sich zwischen verschiedenen Varianten zu entscheiden. Meist spielen vor allem Faktoren wie Planbarkeit und Flexibilität eine zentrale Rolle. Progressive Recruitment unterstützt Sie dabei, das passende Vertragsmodell für Ihren Fachkräftebedarf zu finden. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich individuell und auf Sie und Ihr Unternehmen zugeschnitten beraten.

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