Kündigung eingereicht - Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer?

Auch das beste Arbeitsverhältnis kann eines Tages zu Ende sein. Wir zeigen Ihnen, was gilt, wenn Sie Ihre Kündigung als Arbeitnehmer eingereicht haben und was Sie im Zuge dessen beachten sollten.
Voraussetzungen für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer
Wenn ein Arbeitnehmer kündigt, muss die Kündigung in Schriftform erfolgen. Dabei muss die rechtliche Kündigungsfrist eingehalten werden. Wichtig ist außerdem, dass das Kündigungsschreiben vom Arbeitnehmer unterschrieben wird.
Eine Begründung für die Kündigung ist nicht zwingend erforderlich. Allerdings entscheidet eine solche Begründung darüber, ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung handelt.
- Ordentliche Kündigung: In diesem Fall kündigt der Arbeitnehmer seinen Vertrag, weil er zum Beispiel einen anderen Job annehmen möchte, ein Studium aufnimmt oder er den Wohnort wechselt. Die ordentliche Kündigung ist jederzeit ohne Begründung möglich. Wichtig sind dabei nur die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und das Kündigungsschreiben selbst.
- Außerordentliche Kündigung: Arbeitnehmer können ihr Arbeitsverhältnis auch außerordentlich kündigen. Eine solche fristlose Kündigung ist eher selten und erfolgt unter anderem nach ausbleibender Bezahlung durch den Arbeitgeber oder nachdem der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bedroht wurde. Wichtige Voraussetzung: Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Arbeitgeber über den Kündigungsgrund in Kenntnis gesetzt worden ist. Sobald der Arbeitgeber die Kündigung erhalten hat, ist das Arbeitsverhältnis unmittelbar aufgelöst.
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Kündigungsfristen unbedingt beachten
Grundsätzlich gilt: Wird eine Kündigung vom Arbeitnehmer mit einer zu kurzen Frist ausgesprochen oder trifft sie zu spät beim Arbeitgeber ein, bleibt der Arbeitnehmer weiterhin verpflichtet, seine im Arbeitsvertrag zugesicherte Leistung zu erbringen. Entsprechend wird er dann auch weiter vergütet. Die Kündigung verschiebt sich dann auf den nächstmöglichen regulären Termin der Kündigungsfrist.
Bei einer ordentlichen Kündigung muss der Arbeitnehmer die gesetzliche Kündigungsfrist nach Paragraph 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einhalten. Demnach kann das Arbeitsverhältnis innerhalb von vier Wochen bzw. 28 Tagen oder zum 15. eines Monats bzw. zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigungsfrist gilt unabhängig davon, wie lange der Arbeitnehmer bereits bei diesem Arbeitgeber beschäftigt war.
Will ein Arbeitnehmer zum Beispiel ordentlich zum 15. des Folgemonats kündigen, muss das Kündigungsschreiben spätestens am 18. bzw. 17. (Monat mit 31 bzw. 30 Tagen) des Vormonats beim Arbeitgeber eingehen. Bei einer Kündigung zum Monatsende muss die Kündigung bis zum 2. bzw. 3. desselben Monats eingegangen sein.
Es gibt auch abweichende Kündigungsfristen, die auch in einem Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt wurden. Arbeitnehmer sollten sich auf jeden Fall vorher darüber informieren.
Besteht noch ein Urlaubsanspruch bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer?
Auch wenn Sie als Arbeitnehmer selbst kündigen, besteht noch Urlaubsanspruch. Diesen Urlaub können Sie beispielsweise bis zum Ende Ihres gekündigten Arbeitsvertrags nehmen oder Sie lassen sich die übrigen Urlaubstage auszahlen. Erfolgt eine Kündigung bis zum 30. Juni eines Jahres, steht Arbeitnehmern anteilig Urlaub zu. Voraussetzung ist, dass die Urlaubstage noch nicht vollständig genommen wurden.
Wurde der Jahresurlaub bereits im ersten Halbjahr vollständig genutzt, kann der Arbeitgeber bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer im Gegenzug keinen Urlaub bzw. ein dem Urlaub entsprechendes Entgelt zurückfordern.
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Kündigt ein Arbeitnehmer nach dem 1. Juli, hat er theoretisch Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub, sofern er noch keine Urlaubstage genommen hat. Wichtig Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer zuvor mindestens seit sechs Monaten bei diesem Arbeitgeber beschäftigt war.
Nach der Kündigung auf offene Urlaubstage achten
Wurde die Kündigung eingereicht, ist es für Arbeitnehmer nicht immer leicht, sich noch weiterhin im Unternehmen zu bewegen. Deshalb nutzen viele die Möglichkeit, und nehmen sich für die letzten Tage bis zum Beschäftigungsende ihren Resturlaub. Bei einer außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitnehmer besteht dieser Anspruch auch. Doch hier wird vermutlich eher die Auszahlung des Urlaubs in Frage kommen.