Werkvertrag vs. Dienstleistungsvertrag – Worauf müssen Auftraggeber achten?

Bei der Beauftragung von Freelancern haben Unternehmen verschiedene Möglichkeiten, um die Zusammenarbeit vertraglich zu regeln. Gängige Lösungen sind der Werkvertrag oder der Dienstleistungsvertrag. Wir zeigen Ihnen, was beide Vertragsarten auszeichnet und wo es Unterschiede bzw. Gemeinsamkeiten gibt.
Disclaimer: Bei diesem Beitrag handelt es sich um Informationen und Tipps ohne Gewähr. Die Inhalte entsprechen keiner fachlichen steuerrechtlichen Beratung.
Was ist ein Dienstvertrag?
Mit dem Dienst- bzw. Dienstleistungsvertrag stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber seine Arbeitsleistung zur Verfügung. Dafür erhält der Auftragnehmer eine Vergütung, die üblicherweise nach der Leistungserbringung gezahlt wird.
Für den Auftragnehmer ergibt sich aus dem Dienstvertrag somit die Pflicht, Arbeitsleistung bereitzustellen. Der Auftraggeber ist zur Bezahlung der Leistung verpflichtet.
Beispiel: Ein Unternehmen beauftragt einen Freelancer mit der IT-Beratung. Mit einem Dienstleistungsvertrag wird dann z.B. festgelegt, dass der Freelancer dem Unternehmen jeden Monat für ein bestimmtes Zeitkontingent als Berater zur Verfügung steht.
Im Dienstleistungsvertrag werden folgende Inhalte zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber festgelegt:
- Art und Umfang der Dienstleistung
- Höhe der Vergütung
- Zeitraum, innerhalb dessen die Dienstleistung erbracht wird
- Zahlungskonditionen
- Ort der Leistungserbringung
- Hinweise zur Schweigepflicht bzw. zum Wettbewerbsverbot
- Vertragsdauer
- Hinweis zur Kündigung des Vertrags
- branchenspezifische Regelungen
Bei einem Dienstleistungsvertrag für Freelancer müssen Arbeitgeber darauf achten, dass die Arbeitnehmer nicht ausschließlich für sie tätig sind und keine Weisungspflicht besteht. Demnach muss der Freelancer seinen Arbeitsplatz frei wählen und seine Arbeitszeit selbst einteilen können. Ansonsten besteht die Gefahr einer Scheinselbständigkeit.
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Was ist ein Werkvertrag?
Wird zwischen Freelancer und Auftraggeber ein Werkvertrag abgeschlossen, schuldet der Freelancer seinem Auftraggeber (in diesem Fall auch „Besteller“ genannt) ein im Vertrag definiertes Werk. Dafür erhält der Freelancer einen Werklohn.
Rechtlich geregelt ist der Werkvertrag in Paragraph 631 BGB.
Das im Werkvertrag vereinbarte Werk muss nicht neu geschaffen werden. Vertraglich kann auch eine Anpassung einer bestehenden Sache oder eine Ergänzung über einen Werkvertrag abgedeckt werden. Allerdings muss das vertraglich festgelegte „Werk“ geschaffen werden, damit der Vertrag erfüllt wird. Es reicht nicht aus, wenn der Auftragnehmer versucht, das Projekt abzuschließen.
Wichtige Kennzeichen eines Werkvertrags:
- Einmalig erbrachte Leistung
- Umfang und Zeitpunkt der Fertigstellung werden zwischen den Vertragspartnern vor Beginn festgelegt
- Werkhersteller trägt das Risiko, er muss bei Nichterfüllung haften
- Vergütung bezieht sich auf das Werk
Beispiel: Ein IT-Spezialist entwickelt eine App für ein Unternehmen. Die fertige App ist das im Werkvertrag vereinbarte Werk. Der Freelancer verpflichtet sich damit vertraglich, die App für den Auftraggeber fertigzustellen.
Wofür Werkverträge noch abgeschlossen werden:
- Reparaturen
- Instandsetzungen
- Erstellung von Gutachten
- Herstellung von Prototypen
- Herstellung von unbeweglichen Sachen, z.B. Gebäuden
Wichtig: In der Praxis müssen Auftraggeber klar abgrenzen, ob sie einen Werkvertrag abschließen oder z.B. die Variante der Arbeitnehmerüberlassung wählen. Ansonsten kann es zu einer sogenannten „verdeckten Arbeitnehmerüberlassung“ kommen. Wird ein Werkvertrag abgeschlossen, müssen u.a. die o.g. Kriterien erfüllt werden. Bei einer AÜ haftet z.B. der Auftraggeber und nicht der Werkunternehmer.
Infobox: Vom Werkvertrag zurücktreten Weist das im Werkvertrag definierte Werk nach seiner Fertigstellung Mängel auf, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Allerdings gibt es Einschränkungen. So ist ein Rücktritt vom Werkvertrag z.B. bei geringfügigen Mängeln nicht möglich. Im Zweifelsfall muss anwaltlich geklärt werden, ob relevante Mängel vorliegen oder nicht. Ein Rücktritt kann für den Besteller außerdem bedeuten, dass der Werkunternehmen Ersatz für die von ihm verwendeten Materialien fordert und z.B. auch das gesamte Material für das zu erstellende Werk zurückfordert. |
Werkvertrag vs. Dienstvertrag
Werkvertrag |
Dienstvertrag |
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