Corona-Hilfen für Unternehmen: Finanzielle Unterstützung vom Staat und den Bundesländern

Die Corona-Krise hat für viele Unternehmen in Deutschland gravierende wirtschaftliche Folgen. Um den wirtschaftlichen Schaden abzumildern, hat die Bundesregierung mittlerweile die sogenannte Überbrückungshilfe III in die Wege geleitet. 

Daneben gibt es aber noch weitere staatliche Hilfsprogramme sowie Corona-Hilfen der Bundesländer für Unternehmen. Im folgenden Artikel erhalten Sie einen Überblick (Stand Februar 2021):

Überbrückungshilfe III

Mit diesem besonderen Hilfsprogramm unterstützt der Staat Unternehmen, deren Umsatz in Folge der Corona-Pandemie um mehr als 30 Prozent zurückgegangen ist. Der Umsatzeinbruch bezieht sich immer auf den Referenzmonat im Jahr 2019, also die Zeit vor der Corona-Krise. Der Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III umfasst November 2020 bis Juni 2021. 

Um möglichst schnell zu helfen, soll es Abschlagszahlungen des Bundes geben. 

  • Maximale Förderhöhe: bis zu 1,5 Millionen Euro pro Fördermonat
  • Wofür muss die Hilfe verwendet werden? Die Hilfe muss für laufende Fixkosten genutzt werden. Als Fixkosten gelten bei Einzelhändlern auch Wertverluste von unverkäuflicher oder saisonaler Ware.
  • Gilt die Hilfe nur für von Schließungen betroffenen Unternehmen? Nein, die Hilfe kann auch von anderen förderfähigen Unternehmen beantragt werden.

Wichtig: Die Antragstellung muss mit Hilfe eines Steuerberaters erfolgen.

Mehr Informationen: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/ueberbrueckungshilfe-lll.html 

Weitere Hilfsprogramme des Bundes

Der Bund stellt über Ministerien und eigene Kreditinstitute sowie Organisationen weitere Hilfen für von der Corona-Krise betroffene Firmen bereit.

 

 Einrichtung/Ministerium/Behörde

 Wie wird geholfen?

 Weitere   Informationen

 Bundesministerium des Innern, für   Bau und Heimat

 Es gibt die Möglichkeit, auf der Basis des   Infektionsschutzgesetzes   Entschädigungen einzufordern. 

 IfSG-Online

 Bundesagentur für Arbeit 

 Firmen können Kurzarbeitergeld   beantragen.  

 Informationen der   Arbeitsagentur zu   Kurzarbeit während der   Corona-   Pandemie

 Finanzämter 

 Unternehmen können Steuerstundungen   beantragen oder die Frist für   Steuerzahlungen verlängern lassen.

 Unternehmen sollten sich   an das zuständige   Finanzamt wenden.

 Kreditanstalt für Wiederaufbau   (KfW)

 Unternehmen können zinsgünstige   Förderkredite aufnehmen.

 

Corona-   Hilfsangebote   der KfW

 

 Bundesamt für Wirtschaft und     Ausfuhrkontrolle (Bafa)

 Unternehmen haben die Möglichkeit,   Unternehmensberatung fördern zu lassen,   z.B. auch Beratung, um neue   Geschäftsfelder zu erschließen oder die   Digitalisierung umzusetzen. 

 BAFA

 

Hilfsprogramme der Bundesländer 

Über die Programme des Bundes hinaus gibt es in den Bundesländern vor allem über die jeweiligen Investitionsbanken Hilfsangebote, die Unternehmen in der Corona-Krise wahrnehmen können. 

 

Baden-Württemberg

Die Förderbank Baden-Württemberg vergibt Kredite, damit Unternehmen ihre Liquidität erhalten und Betriebsmittel finanzieren können. Startups und kleine Unternehmen können in der Corona-Krise über die Förderbank Beteiligungskapital erhalten.

Mehr Informationen. https://www.l-bank.de/tipps_themen/kredite-zuschuesse-und-buergschaften-fuer-unternehmen-in-coronabedingten-wirtschaftlichen-schwierigkeiten.html

Für die Liquiditätssicherung vergibt die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Bürgschaften: https://www.buergschaftsbank.de/hilfspaket-corona-krise

 

Bayern

In Bayern haben Unternehmen die Möglichkeit, Liquiditätshilfe durch zinsgünstige Darlehen der LfA Förderbank Bayern zu erhalten, z.B. mit dem „LfA Schnellkredit“. Abhängig von der Unternehmensgröße lassen sich so bis zu 100.000 Euro finanzieren. Mit dem „Corona-Schutzschirmkredit“ können Unternehmen bis zu 30 Millionen Euro zinsgünstig über maximal sechs Jahre finanzieren. Das Institut bietet auch Bürgschaften an.

Mehr Informationen: https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php

Die Bürgschaftsbank Bayern bietet Unternehmen Bürgschaften von bis zu 2,5 Millionen Euro Euro an: https://www.bb-bayern.de/corona-krise/

Über den sogenannten „Bayern Fonds“ sind stille Beteiligungen an Unternehmen in der Krise von bis zu 100 Millionen Euro möglich. Mehr dazu: https://www.stmwi.bayern.de/bayernfonds/

 

Berlin

Die Investitionsbank Berlin bietet Startups in der Corona-Krise Wagnis- und Nachrangkapital als Darlehen an. Für andere Unternehmen gibt es die „Soforthilfe V“. Dabei handelt es sich um einen Tilgungszuschuss für Firmen, die KfW-Kredite nutzen. 

Mehr Informationen unter: https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/wirtschaftsfoerderung.html  

Wollen Unternehmen ihre Liquidität mit einer Bürgschaft sichern, können sie das Angebot der Bürgschaftsbank Berlin nutzen: https://www.buergschaftsbank.berlin/start.html

 

Brandenburg

Über die Investitionsbank des Landes Brandenburg können Unternehmen bis zu 750.000 Euro als Darlehen beantragen, wenn sie keine anderen Programme, z.B. der KfW nutzen können und mindestens 50 % der Beschäftigten in Brandenburg arbeiten. 

Mehr dazu: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/darlehen/corona-mezzanine-brandenburg/

Wie in anderen Bundesländern auch hilft in Brandenburg die Bürgschaftsbank mit Bürgschaften zur Liquiditätssicherung: https://www.bbimweb.de/

 

Bremen

Die Bremer Aufbau-Bank bietet KMU Betriebsmittelkredite an oder hilft Firmen (Startups und mittlere Unternehmen) mit Beteiligungskapital durch die Corona-Krise.

Mehr Informationen: https://www.bab-bremen.de/bab/corona-soforthilfe.html

Die Bremer Bürgschaftsbank unterstützt Firmen bei der Sicherung ihrer Liquidität: https://hb.ermoeglicher.de/

 

Hamburg

Die Hansestadt bietet Unternehmen über die Hamburgische Investitions- und Förderbank ein breites Spektrum an Hilfen an. Möglich sind Darlehen als „Hamburg-Kredit Liquidität“ oder „Corona Recovery Fonds“, aber auch Beteiligungen oder Förderkredite. Auch Liquiditätshilfe in Form von Darlehen ist über die IFB möglich. 

Alle Informationen unter: https://www.ifbhh.de/

Die BürschaftsGemeinschaft Hamburg stellt Bürgschaften für Firmen in der Krise bereit: https://www.bg-hamburg.de/

 

Hessen

Die finanziellen Hilfen des Landes Hessen werden zu großen Teilen über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen bereitgestellt. Von der Liquiditätshilfe über Mekromezzaninefonds sowie die Förderung von Sanierungsgutachten als Zuschuss gibt es verschiedene Möglichkeiten für Firmen: https://www.wibank.de/wibank/corona

Hessen Kapital kann Firmen durch Beteiligungen in ihrer Liquidität stärken: https://www.hessen-kapital.de/

Die Bürgschaftsbank übernimmt Bürgschaften ebenfalls zur Liquiditätssicherung: https://bb-h.de/corona/

 

Mecklenburg-Vorpommern

In MV können von der Corona-Krise betroffene Unternehmen mit Hilfe von Bürgschaften oder Darlehen der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern arbeiten, um ihre Liquidität zu sichern. 

https://www.buergschaftsbank-mv.de/

Speziell für die Veranstaltungswirtschaft und Ausbildungsbetriebe gibt es Zuschüsse über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/

 

Niedersachsen

Die NBank hat für Unternehmen zwei verschiedene Programme aufgesetzt. Der „Niedersachsen Liquiditätskredit“ soll Firmen mit Liquiditätsproblemen helfen, während der „Digitalbonus.Niedersachsen“ als Zuschuss für die Digitalisierung gedacht ist. Mehr dazu:

https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/index.jsp

Es gibt auch die Möglichkeit, die Unternehmensliquidität mit Unterstützung der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) zu stärken: https://www.nbb-hannover.de/

 

Nordrhein-Westfalen

Bei der NRW Bank können KMU Liquiditätshilfe in Form von Darlehen beantragen oder Darlehen sowie Bürgschaften oder Garantien nutzen, um die digitale Transformation anzugehen. Über den „Venture Fond“ gibt es die Möglichkeit der Beteiligung, ebenso über das „NRW.SeedCap“ und den „Mittelstandsfonds“. Für Startups gibt es in der Krise das „NRW.Start-up akut Förderprogramm“. 

Alles Wichtige dazu hier: https://www.nrwbank.de/de/themen/gruendung/corona-hilfe-nrwbank.html

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen vergibt Bürgschaften: https://www.bb-nrw.de/de/index.html

 

Rheinland-Pfalz

Die Liquiditätshilfe dieses Bundeslandes wird mit Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz angeboten. Zur Homepage der ISB: https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-fuer-mittelstaendische-unternehmen-in-zeiten-von-corona.html ö

Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz stellt Bürgschaften zur Liquiditätssicherung bereit: https://www.bb-rlp.de/

 

Saarland

Über die Saarländische Investitionskreditbank können Firmen den sogenannten „Sofort-Kredit-Saarland“ beantragen. Es gibt außerdem die Möglichkeit, einen Zuschuss als Wirtschaftshilfe anzufordern. Alle Informationen zu den Konditionen finden Sie hier: https://wirhelfen.sikb.de/

Zur Liquiditätssicherung stehen Bürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland bereit: https://www.bbs-saar.de/

 

Sachsen

Die Sächsische AufbauBank vergibt über den Stabilisierungsfonds sowie im Rahmen der Liquiditätshilfe zinsgünstige Darlehen an Unternehmen. https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/index.jsp

Über die Bürgschaftsbank und Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen lassen sich Bürgschaften zur Liquiditätssicherung beantragen: http://www.bbs-sachsen.de/

 

Sachsen-Anhalt

Gründer und KMU haben die Möglichkeit, über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Darlehen zu beantragen. Die Programme heißen „Sachsen-Anhalt IMPULS“, „Sachsen-Anhalt MUT“ oder „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“. Mehr dazu: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren

 

Das Land vergibt auch Bürgschaften über die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH: https://www.bb-mbg.de/

 

Schleswig-Holstein

Über den „IB.SH Härtefallfonds“ oder als Liquiditätshilfe lassen sich bei der Investitionsbank Schleswig Holstein Darlehen beantragen. Unternehmen aus der Hotel- und Gastronomiebranche haben außedem die Möglichkeit, das Programm „IB.SH Mittelstandssicherungsfonds“ zu nutzen. Mehr dazu: https://www.ib-sh.de/unser-angebot/fuer-unternehmen/

Bürgschaften für die Liquiditätssicherung vergibt die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein: https://www.bb-sh.de/home/startseite/

 

Thüringen

KMU stehen in Thüringen zwei Programme zur Auswahl. Über die Thüringer Aufbaubank gibt es Liquiditätshilfe in Form von Darlehen https://www.aufbaubank.de/Corona, während die Bürgschaftsbank Thüringen Bürgschaften zur Liquiditätssicherung anbietet: https://bb-thueringen.de/

 

Es gibt Hilfsprogramme, aber es wichtig, dass Sie sich genau informieren und prüfen, ob das Hilfsangebot überhaupt für Ihr Unternehmen geeignet ist.

Sowohl der Staat als auch die Bundesländer bieten Unternehmen finanzielle Hilfe in der Corona-Krise an. Wichtig ist jedoch, dass Unternehmen genau abwägen, ob z.B. ein zinsgünstiger Kredit wirklich sinnvoll ist oder z.B. eine Beteiligung langfristig besser wäre. 

Geht es um sehr hohe Kredite, ist es empfehlenswert, bei der Auswahl des Hilfsprogramms externe Unterstützung, z.B. durch Steuerberater hinzuzuziehen.


Disclaimer: Bei diesem Beitrag handelt es sich um Informationen und Tipps ohne Gewähr. Die Inhalte entsprechen keiner fachlichen steuerrechtlichen oder finanziellen Beratung.

 

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