Homeoffice - Was muss ich in der Steuererklärung beachten?

Viele Arbeitnehmer haben im Laufe der Corona-Pandemie ins Homeoffice gewechselt. Damit veränderte sich nicht nur der tägliche Arbeitsplatz, sondern es gibt auch steuerlich einiges zu beachten. Wir zeigen Ihnen, was bei der Steuererklärung für das Homeoffice zu berücksichtigen ist.

Disclaimer: Bei diesem Beitrag handelt es sich um Informationen und Tipps ohne Gewähr. Die Inhalte entsprechen keiner fachlichen steuerrechtlichen Beratung.

Voraussetzung, um Kosten für Homeoffice geltend zu machen

Grundsätzlich gelten strikte Regelungen, wenn es um das steuerliche Geltendmachen für Kosten im Homeoffice geht. Denn prinzipiell gibt es nur zwei Möglichkeiten, um Kosten im Homeoffice steuerlich abzusetzen:

  1. Es steht Ihnen für Ihre berufliche Tätigkeit bzw. Ihre Arbeit als Angestellte/r kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Dann dürfen Sie bis zu 1.250 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen.
  2. Das Arbeitszimmer im Homeoffice ist der Mittelpunkt Ihrer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit. Dann lassen sich die dabei entstehenden Kosten in unbeschränkter Höhe vom zu versteuernden Einkommen abziehen, z.B. als Werbungskosten oder Betriebsausgaben.

Was kann ich bei begrenztem Kostenabzug bis 1.250 Euro fürs Homeoffice geltend machen?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen im Betrieb keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann und Sie deshalb Arbeit im Homeoffice erledigen müssen, zählen Sie zur ersten Gruppe („Sie haben keinen anderen Arbeitsplatz als das Homeoffice zur Verfügung“). In diesem Fall dürfen Sie dann die für das Homeoffice entstehenden Kosten bis zu einer Höhe von 1.250 Euro jährlich als Werbungskosten absetzen.

Hierzu gehören z.B. Kosten für Internet, Telekommunikation oder Druckerpapier.

Es ist empfehlenswert, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen einen schriftlichen Nachweis gibt, dass er Ihnen im Betrieb keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann.

Wichtig: Haben Sie einen festen Arbeitsplatz und gibt Ihnen der Arbeitgeber dennoch die Möglichkeit, gelegentlich im Homeoffice zu arbeiten, sind keine dadurch entstehenden Kosten abzugsfähig. Sie können Ihr Arbeitszimmer dann nicht absetzen.

Was kann ich steuerlich geltend machen, wenn Homeoffice der Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit ist?

Arbeiten Sie z.B. als Freelancer vor allem im Homeoffice, dürfen Sie alle damit verbundenen Kosten steuerlich geltend machen:

  • Kosten für Arbeitsgeräte wie Computer oder Smartphones
  • Kosten für Betriebsmittel wie Druckerpatronen, Schreibgeräte
  • Kosten für Telekommunikation und Post wie Briefmarken, Internetkosten
  • Anteilige Kosten für Heizung und Strom
  • Anteilige Kosten für die Wohnungs- oder Hausmiete

Wenn Sie selbst zu dieser Gruppe gehören, können Sie noch viele weitere Kosten für das Homeoffice steuerlich geltend machen. Es kann sich lohnen, hierfür einen Steuerberater zu kontaktieren.

Spezielle Regelungen seit der Corona-Pandemie

Durch die mit der Corona-Pandemie verbundenen Lockdown-Maßnahmen sind in Deutschland mehrere Millionen Arbeitnehmer ins Homeoffice gegangen. Der Gesetzgeber hat reagiert und die Regelungen für die steuerliche Behandlung des Homeoffice angepasst. Für die Jahre 2020 und 2021 können Arbeitnehmer folgende Alternativen für die Steuererklärung wählen:

  1. Sie nutzen ein Arbeitszimmer, das aus einem separaten Raum besteht, der zu mindestens 90 Prozent für den Beruf genutzt wird. In diesem Fall können die damit verbundenen Kosten vollständig steuerlich geltend gemacht werden.
  2. Wenn Sie die Voraussetzungen für ein eigenständiges Arbeitszimmer nicht erfüllen und z.B. im Homeoffice in einer Arbeitsecke oder am Küchentisch arbeiten, können Sie die Homeoffice-Pauschale nutzen. In diesem Fall dürfen Sie für jeden Arbeitstag im Homeoffice 5 Euro von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Dieser Abzug ist pro Jahr auf 120 Tage beschränkt. Jährlich dürfen so maximal 600 Euro für das Homeoffice abgesetzt werden.

Wichtig: Die Homeoffice-Pauschale wird in die Werbekostenpauschale eingerechnet. Somit lohnt sich die Homeoffice-Pauschale nur für Arbeitgeber, deren Werbungskosten mehr als 1.000 Euro pro Jahr betragen.

Tipp 1: Sie sind steuerlich gemeinsam veranlagt und arbeiten zu zweit im Homeoffice, gibt es folgende Möglichkeit: Arbeitet eine Person ausschließlich im Arbeitszimmer, dürfen alle damit verbundenen Kosten abgesetzt werden. Die andere Person arbeitet in einer Arbeitsecke und darf die Homeoffice-Pauschale dann zusätzlich in der gemeinsamen Steuererklärung angeben.

Tipp 2: Die Homeoffice-Pauschale soll vor allem die Mehraufwendung für Strom und Heizung abdecken. Die Kosten für Telekommunikation sind darin noch nicht enthalten. Diese dürfen Sie zusätzlich zu 20 Prozent der monatlichen Internet-/Handyrechnung steuerlich geltend machen, maximal aber bis zu 20 Euro monatlich.

Gesetzliche Grundlagen: Einkommensteuergesetz, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4

Homeoffice lässt sich seit der Corona-Pandemie auch von Angestellten absetzen

Der Gesetzgeber hat im Zuge der Corona-Pandemie neue Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit des Homeoffice aufgestellt. Arbeitnehmer sollten aber genau prüfen, ob sie z.B. die Regelung zum Arbeitsplatz überhaupt erfüllen.

Welche Änderungen sich noch ergeben sollten, wenn es ein „Homeoffice-Gesetz“ geben sollte, ist noch offen. Wer sich unsicher ist, wie er sein Homeoffice steuerlich absetzen kann, sollte stets die Beratung eines Steuerberaters in Anspruch nehmen.

Disclaimer: Bei diesem Beitrag handelt es sich um Informationen und Tipps ohne Gewähr. Die Inhalte entsprechen keiner fachlichen steuerrechtlichen Beratung.

 

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