Corona-Krise - Gibt es eine Homeoffice-Vorschrift als gesetzliche Regelung?

Das Homeoffice gehört für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Corona-Zeiten zum Standard. Nicht umsonst strebt die Bundesregierung an, ein „Recht auf mobile Arbeit“ im Gesetz zu verankern. Mit einem Corona-Beschluss vom 19. Januar 2021 sind Arbeitgeber jetzt verpflichtet, ihren Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anzubieten.
Arbeitnehmer haben bisher keinen Anspruch auf Homeoffice
In den Niederlanden gibt es bereits seit dem Sommer 2015 das Recht auf Homeoffice für Arbeitnehmer. Doch in Deutschland fehlt eine entsprechende gesetzliche Regelung bisher. Lediglich der Arbeitgeber darf entscheiden, ob seine Beschäftigten von zuhause arbeiten dürfen oder nicht. Im Umkehrschluss können Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber nicht verlangen, dass er ihnen Homeoffice gestattet.
Neue vorübergehende Regelung zum Homeoffice zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
Auf der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Januar 2021 wurde festgestellt, dass es weitere Maßnahmen bedarf, um die Kontakte der Bevölkerung zu reduzieren. Ins Augenmerk der Minister fiel vor allem der berufliche Sektor. Nachdem bereits der Bewegungsradius und die Kontaktmöglichkeiten im Privatleben und in der Freizeit stark beschränkt wurden, blieb noch das Arbeitsleben.
Auf dieser Basis wurde schließlich am 27. Januar 2021 eine Verordnung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassen (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung), nach welcher Arbeitgeber verpflichtet werden, ihren Beschäftigten Homeoffice anzubieten, wo es möglich ist. Die Pflicht wurde bis zum 15. März 2021 befristet.
Die anhaltende Corona-Pandemie bringt nachhaltige wirtschaftliche Veränderungen und eine neue Situation für Unternehmen und Arbeitnehmer mit sich. Mit unserer Plattform für Arbeitgeber, Freelancer, Experten in der Arbeitnehmerüberlassung sowie Festangestellte möchten wir Ihnen Tipps und Informationen an die Hand geben, um Sie durch diese Zeit zu begleiten.
Wichtige Aspekte der Homeoffice-Regelung
Unabhängig von der temporären Regelung zum Homeoffice müssen Arbeitgeber auch dort die arbeitsrechtlichen Vorgaben berücksichtigen. So müssen u.a. geltende Bestimmungen zum Arbeitsschutz, zu den Arbeitszeiten oder zum Datenschutz auch bei der Arbeit von zuhause eingehalten werden.
- Arbeitszeiten: Auch bei der temporären Arbeit von zuhause aus hat das Arbeitszeitgesetz volle Gültigkeit. So müssen Arbeitnehmer auch dort Pausen machen oder Ruhezeiten einhalten. Außerdem dürfen sie weder sonntags noch an Feiertagen arbeiten. Arbeitgeber sind angehalten, diese Regelungen auch zu kontrollieren. Empfehlenswert sind darüber hinaus technische Möglichkeiten, um die Arbeitszeit auch im Homeoffice sinnvoll zu erfassen.
- Datenschutz: Wenn Arbeitnehmer ins Homeoffice gehen, muss der Arbeitgeber für die Einhaltung der Datenschutzvorkehrungen sorgen. Auch Arbeitnehmer sind für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Sie sollen z.B. sicherstellen, dass keine Dritten mit den vom Arbeitnehmer bereitgestellten Arbeitsgeräten arbeiten oder Einsicht haben.
- Arbeitsschutz: Der Arbeitnehmer muss den Homeoffice-Arbeitsplatz seiner Arbeitnehmer nicht kontrollieren. Dennoch sollte er im Rahmen des Arbeitsschutzes nachfragen, unter welchen Bedingungen seine Angestellten im Homeoffice arbeiten und z.B. für eine sichere Arbeitsumgebung sorgen bzw. die rechtliche vorgeschriebene arbeitsmedizinische Vorsorge betreiben.
Fazit: Vorübergehende Pflicht zum Homeoffice-Angebot kann Trend beschleunigen
Auch wenn Arbeitgeber nur temporär dazu verpflichtet sind, ihren Beschäftigten die Arbeit aus dem Homeoffice anzubieten, kann sich daraus ein neues Arbeitszeitmodell für viele Beschäftigte ergeben. Arbeitgeber können die Chance nutzen, um das Homeoffice im Arbeitsvertrag genau zu regeln, indem z.B. Arbeitszeitmodelle oder -regelungen genau definiert werden.
Sollte das „Recht auf Homeoffice“ auch in naher Zukunft in einem Gesetz verankert werden, wären Arbeitnehmer wie Arbeitgeber mit entsprechenden Klauseln im Arbeitsvertrag bereits bestens darauf vorbereitet.
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