Corona-Pandemie: Welche staatliche Hilfen können Freelancer in Anspruch nehmen?

Die wirtschaftlichen Konsequenzen des zweiten bzw. dritten Lockdowns spüren nicht nur große Unternehmen, sondern vor allem auch viele Freelancer. Wir zeigen Ihnen deshalb, welche staatlichen Hilfen Freelancer in der Corona-Krise abrufen können.
Warum es wichtig ist, sich Hilfe zu holen
Solange die Aufträge vorhanden sind und die Auftraggeber regelmäßig neue Aufträge buchen, ist für Freelancer die finanzielle Welt in Ordnung. Doch was passiert, wenn Aufträge wegfallen? In diesem Fall können Fixkosten wie Miete, Versicherungen, Nebenkosten für Tools, Leasingraten für Fahrzeuge oder Kreditraten nicht mehr bezahlt werden.
Damit es nicht so weit kommt, hat die Bundesregierung im letzten Jahr bereits mehrere Hilfspakete und Überbrückungshilfen für die deutsche Wirtschaft geschnürt. Nachdem es in der ersten Pandemiephase für Freelancer vor allem Soforthilfen gab, die über die Finanzdienstleister der jeweiligen Bundesländer beantragt werden konnten, hat sich die Art der Hilfen mittlerweile geändert. Die Corona-Soforthilfen sind ausgelaufen und können nicht mehr beantragt werden.
Die Auszahlung der Zuschüsse und/oder Kredite erfolgt über die jeweiligen Bundesländer. Die Beantragung erfolgt jedoch über die zentrale Plattform des Bundes: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Aktuelle Förderprogramme für Freelancer in der Corona-Krise
Überbrückungshilfe III (November- und Dezemberhilfen): Das Programm unterstützt Solo-Selbständige, die von temporären, coronabedingten Schließungen betroffen sind. Es startet im Januar 2021 und reicht bis Juni 2021. Antragsteller können laut Bundeswirtschaftsministerium mit der Auszahlung der Hilfen in Form von Abschlägen im ersten Quartal 2021 rechnen. Die Abschläge für Soloselbständige können bis zu 5.000 Euro betragen.
Wie beantragen? Der Antrag auf Novemberhilfe/Dezemberhilfe/Überbrückungshilfe kann von Soloselbständigen unter bestimmten Voraussetzungen direkt gestellt werden. Diese Variante ist nur für Anträge bis zu einer Summe von 5.000 Euro möglich. Anträge auf Überbrückungshilfe II sind noch bis zum 31. Januar 2021 möglich.
Wie hoch ist die Unterstützung? Wie hoch die Überbrückungshilfe ausfällt, hängt von den betrieblichen Fixkosten ab. Wer mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr hat, kann die gestaffelte Fixkostenerstattung beantragen.
“Neustarthilfe für Soloselbständige”: Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfe III keine Fixkosten geltend machen können und die mehr als 50 Prozent ihres Einkommens im Jahr 2019 aus selbständiger Arbeit erzielt haben, sind antragsberechtigt. In der Regel handelt es sich hier um Künstler bzw. Kulturschaffende. Freelancer ohne Fixkosten mit coronabedingten Umsatzeinbußen, die nicht in der Kulturbranche tätig sind, können prüfen, ob sie ebenfalls Hilfe beantragen können.
Wie hoch ist die Hilfe? Die Neustarthilfe beträgt einmalig 25 Prozent des Referenzumsatzes von sieben Monaten im Vorjahr und maximal 5.000 Euro.
Wie und wo beantragen? Die Neustarthilfe soll im ersten Quartal 2021 freigeschaltet werden. Schauen Sie am besten regelmäßig auf dieser Seite nach: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010
Mehr Informationen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2021-01-19-ueberbrueckungshilfe-verbessert.html
Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/soloselbststaendige-freiberufler-kleine-unternehmen.html
Weitere Unterstützung der Bundesländer für Selbständige
Die meisten Bundesländer haben zusätzlich zu den Programmen des Bundes eigene Fördermöglichkeiten für Selbständige, Freelancer oder Gründer aufgelegt. Diese sind jedoch an sehr konkrete Bedingungen gebunden, die Antragsteller vorher prüfen sollten.
Baden-Württemberg
Das Bundesland stockte die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes für die Monate September 2020 bis Dezember 2020 um einen fiktiven Unternehmerlohn von bis zu 1.180 Euro monatlich auf.
Die Höhe des fiktiven Unternehmerlohns hängt von der Höhe des Umsatzeinbruchs im Vergleich zum Vorjahresmonat ab.
Mehr Informationen dazu: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-verlaengert-aufstockung-der-corona-ueberbrueckungshilfe-1/
Bayern
Bayern hat keine zusätzlichen Programme für Selbständige aufgelegt, die über die Programme des Bundes hinausgehen.
Berlin
In Berlin können Freiberufler der gewerblichen Wirtschaft mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten das Programm “Soforthilfe V- Zuschuss für KMU” nutzen. Es endet am 30.06.2021 und bietet Tilgungszuschüsse von bis zu 25.000 Euro zu einem KfW-Schnellkredit 2020 an. Mehr Informationen: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-v.html
Freelancer, die ein Startup gründen, können Coronahilfen für Startups über Wagniskapitalgeber erhalten. Mehr Informationen dazu: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/coronahilfen-fuer-start-ups.html
Brandenburg
Brandenburg bietet freiberuflichen Einzelkünstlern sogenannte “Mikrostipendien” in Höhe von 1.000 Euro an, damit Künstler eigene Projekte finanzieren können: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kultur-und-denkmalfoerderung/stipendien/
Bremen
Über die BAB-Förderbank des Landes Bremen können Selbständige zinsgünstige Betriebsmittel-Kredite beantragen: https://www.bab-bremen.de/bab/betriebsmittelkredit-corona-krise.html
Die Kreditsumme ist ausschließlich für die Finanzierung von Betriebsmitteln gedacht.
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Hamburg
Die Hansestadt bietet mit dem Programm “Hamburg-Kredit Liquidität” Selbständigen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit ab 20.000 Euro zu beantragen. Die Kreditsumme kann für Betriebsmittel und/oder Investitionen verwendet werden.
Zum Programm: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hkl
Hessen
In Hessen gibt es das Programm “Mikroliquidität” der WI-Bank für Selbständige. Sie können damit zu günstigen Zinsen Betriebsmittel finanzieren: https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Unterstützungsmöglichkeiten in der Corona-Pandemie für Freelancer, die über die Bundeshilfen hinausgehen.
Niedersachsen
Mit dem Programm “Niedersachsen dreht auf” können Soloselbständige aus dem Kulturbereich bis zum 28.02.2021 Zuschüsse beantragen. Alle Informationen dazu: https://www.mwk.niedersachsen.de/ausschreibungen/niedersachsen-dreht-auf-192816.html
Nordrhein-Westfalen
In NRW gibt es keine zusätzlichen Programme, die über die Hilfen des Bundes hinausgehen.
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz bietet keine zusätzlichen Corona-Hilfen für Selbständige.
Saarland
Im Saarland gibt es keine weiteren Hilfsprogramme für Selbständige in der Corona-Krise, die über die Bundeshilfen hinausgehen.
Sachsen
In Sachsen werden die laufenden Zusatzprogramme für Selbständige noch fortgeführt. Allerdings sind keine Neubeantragungen mehr möglich.
Sachsen-Anhalt
Mit dem “IB-Mittelstandsdarlehen” können Freiberufler zinsgünstige Kredite über die Investitionsbank Sachsen beantragen. Das Mindestkreditvolumen liegt bei 25.000 Euro. Der Kredit darf nur für Betriebsausgaben und Auftragsvorfinanzierungen verwendet werden. Mehr Informationen: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-mittelstandsdarlehen
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gibt es ausschließlich die Corona-Hilfen des Bundes.
Thüringen
In Thüringen gibt es keine speziellen Corona-Hilfen, die über die Bundesprogramme hinausgehen. Dafür hat das Bundesland unabhängig von der Unterstützung in der Corona-Krise weitere Förderprogramme aufgelegt, wie z.B. den “Kreativ-Kredit” der Thüringer Aufbaubank für Freischaffende im Medien- oder Werbebereich: https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Kreativ-Kredit
Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Viele Bundesländer, so z.B. Berlin, haben angekündigt, noch weitere Liquiditätshilfen zu geben, wenn die bisherigen Mittel nicht ausreichen sollten. Es lohnt sich also immer, dass Sie sich täglich über den aktuellen Stand informieren. Hierfür bieten sich sowohl die Websites der jeweiligen staatlichen Investitionsbanken an. Hilfe finden Sie auch bei Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken vor Ort.
Neben den hier vorgestellten Zuschüssen gibt es weiterhin die Möglichkeit, Finanzierungen über die KfW oder über Ihre Hausbank abzuschließen. Allerdings handelt es sich hier um Kredite, deren Raten Sie auch tilgen müssen. Als erster Schritt ist ein Antrag auf Liquiditätshilfe sinnvoll.
Checkliste: Was sollte ich jetzt als Freelancer tun?
- Prüfen Sie Ihre aktuellen finanziellen Mittel. Wie lang können Sie sich aus Rücklagen finanzieren?
- Versuchen Sie, laufende Kosten zu minimieren. Hierzu gehören z.B. Abos, die Sie aktuell nicht benötigen.
- Fragen Sie bei Ihrer Bank, ob Sie für laufende Kredite eine Zins- und Tilgungsaussetzung vereinbaren können.
- Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Steuerberater auf, um Informationen über Möglichkeiten der Steuerstundung zu erhalten.
- Sprechen Sie mit Ihren Auftraggebern, um mögliche Vorschüsse zu erhalten.
FAQ zu Corona-Hilfen für Freelancer
1. Freelancer können nach dem Infektionsschutzgesetz finanzielle Ausfälle vom Staat erhalten? Stimmt das?
Freelancer haben die Möglichkeit, sich einen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes verursachten Verdienstausfall sowie die ungedeckten Betriebsausgaben erstatten zu lassen. Grundlage für die Erstattung ist u.a. das letzte Jahreseinkommen, das dem Finanzamt über die Steuererklärung gemeldet wurde. Die Entschädigung muss beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden.
Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass Sie Ihrer Arbeit als Freelancer nicht mehr nachkommen können, weil z.B. Ihre Arbeitsstätte aufgrund der Corona-Pandemie auf Veranlassung der Behörde geschlossen wurde.
Grundlage für die Entschädigung liefert das Infektionsschutzgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html.
2. Welche Voraussetzungen gelten für Zuschüsse im Rahmen der Corona Soforthilfe?
Die Corona-Soforthilfen für Selbständige sind ausgelaufen. Sie wurden von den Überbrückungshilfen bzw. November- und Dezemberhilfen abgelöst.
3. Kann ich sowohl Hilfe im Bundesland als auch bundesweite Hilfe beantragen?
Die Überbrückungshilfen werden vom Bund bereitgestellt. Die Auszahlung erfolgt jedoch über die einzelnen Länder bzw. der Investitionsbanken oder andere Kreditinstitute der Länder. Der Antrag wird über das Portal des Bundes gestellt: antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
4. Bekomme ich das Geld sofort ausgezahlt?
Bis die administrativen Voraussetzungen geprüft wurden, kann einige Zeit bis zu Auszahlung von Überbrückungshilfen vergehen. Um schnell zu reagieren, zahlt der Bund sogenannte “Abschläge” für die laufenden Kosten.
5. Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitung der Anträge auf Überbrückungshilfen kann länger dauern. Wichtig ist vor allem, dass diese korrekt gestellt werden. Hierfür ist in der Regel die Beauftragung eines Steuerberaters bzw. Rechtsanwalts notwendig.
6. Kann ich die staatliche Corona-Unterstützung auch zum Bedienen laufender Kredite verwenden?
Die Zuschüsse sollen vor allem dazu dienen, laufende Kosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume oder Material sowie Leasingraten zu decken.
Progressive unterstützt Sie als Freelancer
Freiberufler sollten sich so früh wie möglich um staatliche Unterstützung in der Corona-Krise kümmern. So ist zumindest sichergestellt, dass ein Teil der Einkommensausfälle kompensiert wird. Wenn möglich, sollten Sie als Freelancer auch gerade jetzt aktiv Akquise betreiben und in Kontakt mit Ihren Auftraggebern treten. Gerne unterstützt Sie auch Ihr Berater bei Progressive bei der Projektsuche.
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