Kurzarbeit - Was Arbeitnehmer wissen müssen

Die Corona-Pandemie wirkt sich stark auf die weltweite wirtschaftliche Lage aus und die zweite Welle lastet auf dem Arbeitsmarkt. Nach wie vor sind nach einem deutlichen Anstieg der Kurzarbeitnehmer im März und April 2020 weiterhin viele Arbeitnehmer in Kurzarbeit.

Arbeitgeber und -nehmer stehen vor großen Herausforderungen: Für Festangestellte bedeutet die anhaltende Situation möglicherweise eine Weiterführung oder die Umstellung auf Kurzarbeit. Welche Auswirkungen das hat, was der Rückblick auf die Finanzkrise 2008 verrät und wie die Prognosen für 2021 stehen, lesen Sie in diesem Artikel.

So funktioniert Kurzarbeit 

Kurzarbeit - Was versteht man darunter?

Kurzarbeit ist die vorübergehende Herab- bzw. Aussetzung der betrieblichen Arbeitszeit und gleichzeitig die Kürzung des Arbeitsentgelts. Für Unternehmen ist die konjunkturelle Kurzarbeit eine Möglichkeit, wirtschaftlich schwache Zeiten zu überbrücken und damit zu verhindern, Arbeitnehmer entlassen zu müssen. Die Arbeitszeit, die unter der Kurzarbeit zu leisten ist, wird dabei vom jeweiligen Unternehmen festgelegt und bei Bedarf flexibel hoch- oder herunterreguliert.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Arbeitgeber Kurzarbeit anmelden kann?

Deutschland:

Damit ein Arbeitgeber in Deutschland Kurzarbeit anmelden kann, muss ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegen. Der Arbeitsausfall muss dabei nur 10% der Mitarbeiter betreffen und es müssen wirtschaftliche Gründe oder unabwendbare Ereignisse vorliegen, sodass die Mitarbeiter nicht mehr im normalen Umfang und auch nicht anderweitig beschäftigt werden können. Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld kann von Betrieben, die vor dem 31.12.2020 Kurzarbeit angemeldet haben, auf bis zu 24 Monate ausgeweitet - längstens bis zum 31.12.2021 - fortgeführt werden.

Österreich:

In Österreich müssen Betriebe seit dem 01.10.2020 im Zuge der Antragstellung in einem standardisierten Rahmen eine „(…) Angabe zur Entwicklung des Umsatzes bzw. anderer aussagekräftiger Kennziffern [..] machen.“. Zusätzlich ist eine wirtschaftliche Prognose zum beantragten Zeitraum abzugeben. Der Kurzarbeitszeitraum kann bis zu sechs Monate betragen. Mitarbeiter arbeiten in dieser Zeit durchschnittlich mindestens 30 Prozent (nur mit Ausnahme 10 Prozent) und maximal 80 Prozent ihrer normalerweise vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.

Schweiz:

In der Schweiz gilt seit dem 1. September 2020 wieder eine maximale Bewilligungsdauer der Kurzarbeit von drei anstelle sechs Monaten. Damit Kurzarbeit für alle oder einen Teil der Beschäftigten angemeldet werden kann, reicht eine verkürzte, glaubhafte Begründung seitens des Betriebes. Die Anmeldung von Kurzarbeit ist jedoch voranzumelden.

Welche finanzielle Situation ergibt sich aus der Kurzarbeit?

Deutschland:

In Deutschland richtet sich die Höhe des Kurzarbeitergeldes nach der Höhe des finanziellen Verlusts nach der Zahlung von Steuern. Grundsätzlich werden rund 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts gezahlt. Eltern erhalten ca. 67 Prozent des Kurzarbeitergeldes. Darüber hinaus erhöht sich das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonats auf 70 Prozent bzw. für Eltern auf 77 Prozent, ab dem siebten Bezugsmonat beträgt dies 80 Prozent bzw. 87 Prozent für Eltern. Die Agentur für Arbeit hat zur genauen Berechnung des Kurzarbeitergeldes eine Tabelle bereitgestellt (gültig ab Januar 2021).

Österreich:

In Österreich erhalten Arbeitnehmer abhängig von ihrem bisherigen Bruttoentgelt vor Kurzarbeit einen fixen Prozentsatz des ursprünglichen Nettoentgelts ausgezahlt (Auszug): 

  • bei einem Bruttoentgelt vor Kurzarbeit bis zu 1.700€: 90% des bisherigen Nettoentgeltes;
  • bei einem Bruttoentgelt vor Kurzarbeit bis zu 2.685€: 85% des bisherigen Nettoentgeltes;
  • bei einem Bruttoentgelt vor Kurzarbeit über 2.685€: 80% des bisherigen Nettoentgeltes.

Arbeitnehmer können mithilfe des Rechners des AMS ihre zu erwartende Kurzarbeitsbeihilfe berechnen.

Schweiz:

Für Arbeitnehmer in der Schweiz hat sich das Parlament am 18. Dezember 2020 auf einen zusätzlichen Artikel im Covid-19-Gesetz geeinigt. Dementsprechend gelten die folgenden Regelungen:

  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen von bis zu 3470 Franken erhalten 100 Prozent Entschädigung;
  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen zwischen 3470 und 4340 Franken erhalten bei vollständigem Verdienstausfall ebenfalls 3470 Franken – teilweise Verdienstausfälle werden anteilig berechnet;
  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen größer 4340 Franken erhalten die reguläre Entschädigung von 80 Prozent.

Diese Regelung ist rückwirkend zum 1. Dezember 2020 gültig und bis 31. März 2021 befristet.

Rückblick auf die Finanzkrise 2008

Die Finanzkrise 2008 hatte weltweit weitreichende Auswirkungen. Die in der jetzigen Situation der Corona-Pandemie eingesetzten Instrumente ähneln den Maßnahmen von damals: der Fokus auf Liquiditätshilfen, schnellerer und leichterer Zugang zu Kurzarbeitergeld sowie zusätzliche Investitionen des Staates.

Die Kurzarbeit wird als Grund dafür genannt, weshalb die aufgrund der Finanzkrise zunächst von vielen Wirtschaftswissenschaftlern prognostizierte Massenarbeitslosigkeit ausblieb. Nicht nur konnte jene abgewendet werden – auch die Wirtschaft konnte sich durch die Kurzarbeit schneller erholen. Die Gründe ergeben sich allen voran daraus, dass Unternehmen so die Möglichkeit bekamen, ihre Mitarbeiter zu halten und bei einsetzendem Wirtschaftsaufschwung sofort wieder mit ihrem eingelernten Personal weiterzuarbeiten, ihre Projekte und Produktionen wieder aufzunehmen.

Doch die Corona-Pandemie unterscheidet sich von der Finanzkrise: 2008 zog die Finanzkrise alle Branchen in Mitleidenschaft. Unter der Corona-Krise ergibt sich ein anderes Bild, sodass (gemessen an der Entwicklung des Aktienkurses) sogar Gewinner aus der Pandemie hervorgehen. Insbesondere die Biotech- und Medizintechnikunternehmen, Tech-Unternehmen sowie Konsumgüterproduzenten und Energieversorger profitieren von der Krise. Bereits zum Stand der Analyse der Boston Consulting Group (BCG) im Juni 2020 zeigte sich, dass sich der Kapitalmarkt schneller stabilisierte als nach der Finanzkrise. Ferner stellt BCG in Aussicht, dass es – anders als in der Finanzkrise 2008 – aufgrund eines veränderten Konsumentenverhaltens dauerhafte Veränderungen in einigen Branchen geben wird. Insbesondere sind das die Reise- und Tourismus- sowie die Öl- und Gasbranchen und der Handel. Veränderte Konzepte und Verhaltensweisen, wie beispielsweise das Online-Shopping, seien bereits Teil der neuen Normalität.

Auch die Konjunkturprognosen für das Jahr 2021 sind aussichtsreich. Die Bundesregierung hat für Deutschland ein Plus von 4,4 Prozent prognostiziert. (Anm.: Je nach Quelle unterscheidet sich die Prognose und schwankt zwischen +3,2 und +5,1 Prozent. Vgl. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunkturprognose114.html)

Für Österreich wurde ein Plus von 4,5 Prozent vorhergesagt und für die Schweiz +3,2 Prozent in einem Basisszenario festgehalten.

Ihr Unternehmen hat erstmals Kurzarbeit angemeldet oder Sie sind bereits betroffen? Gerne möchten wir Ihnen die folgenden Seiten an die Hand geben, auf denen Sie sich weiterführend rund um das Thema Kurzarbeit informieren können:

Deutschland: https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer

Österreich: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitszeit/SonderformenderArbeitszeit/Kurzarbeit.html

Schweiz: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/neues_coronavirus.html

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