Ihre Karriere als freiberuflicher Bauingenieur

Für Bauingenieure war lange Zeit die Festanstellung in einem Bauunternehmen das angestrebte Ziel. Doch mittlerweile sind Freelancer im Ingenieurwesen keine Seltenheit mehr, locken doch viele Vorteile wie freie Zeitgestaltung, freie Wahl der Auftraggeber oder Homeoffice. Wir geben Ihnen einen Einblick in eine mögliche Karriere als freiberuflicher Bauingenieur.

Was bedeutet „Freiberufler“ eigentlich genau?

Grundsätzlich zählen Ingenieure zu den sogenannten „freien Berufen“. In Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit sind Sie als Freiberufler zwar auch selbständig, da Sie keiner abhängigen Beschäftigung nachgehen und sich zum Beispiel Ihre Arbeitszeit und die Aufgaben frei einteilen können.

Letztlich entscheidet jedoch Ihre Kerntätigkeit darüber, ob Sie als freiberuflicher Bauingenieur arbeiten können oder ein Gewerbe anmelden müssen. Davon hängen wiederum steuerrechtliche Fragen ab.

Als Freiberufler müssen Ihre Kerntätigkeiten unter anderem in diesen Bereichen angesiedelt sein: Forschung, Bauleitung, Lehre, Entwicklung, Versuchs- und Prüfungswesen, Projektleitung, Berechnung, Fertigung und Betrieb, Konstruktion, technische Verwaltung und Betriebsführung. Grundsätzlich gilt für die Einstufung als Freiberufler, dass Ihre fachlichen Fähigkeiten Grundlage für Ihre Tätigkeiten bilden müssen.

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Beschränkt sich Ihre selbständige Tätigkeit überwiegend auf Marketingberatung für ein Bauunternehmen, kann das Finanzamt die Anerkennung als Freiberufler ablehnen. Sie müssten dann ein Gewerbe anmelden.

Wo werden freiberufliche Bauingenieure eingesetzt?

Ihre Karriere als freiberuflicher Bauingenieur kann viele Wege gehen. Es stehen Ihnen alle Bereiche des Bauwesens zur Auswahl. Betätigungsfelder sind im Hoch- und Tiefbau, Ihre Wahlmöglichkeiten werden sich nicht von Bauingenieuren in Festanstellung unterscheiden. Vielmehr können Sie über die gängigen Arbeitsfelder hinaus als Freiberufler als externer Baubetreuer, als Sachverständiger oder als externer Experte in der Bauüberwachung arbeiten.  Damit Sie als Freiberufler tätig werden können, muss Ihre Arbeit sich fachlich immer auf Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse als Bauingenieur beziehen.

So starten Sie Ihre Karriere als freiberuflicher Bauingenieur

Sind Sie in Ihrem Kernbereich tätig, melden Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt an Ihrem Wohnort an. Hierfür müssen Sie online einen kurzen Fragebogen zur „steuerlichen Erfassung“ ausfüllen. Sie geben dort Ihre Branche sowie die ausgeübte Tätigkeit an. Ihre Anmeldung wird geprüft und Sie erhalten eine Steuernummer. Mit dem Erhalt der Steuernummer sind Sie als freiberuflicher Bauingenieur steuerlich anerkannt und Sie können Aufträge annehmen sowie Rechnungen als Selbständiger ausstellen.

Als freiberuflicher Bauingenieur müssen Sie keine Gewerbesteuer abführen. Dafür können Sie Rechnungen mit Umsatzsteuer ausweisen. Somit können Sie als Freiberufler auch die Vorsteuer beim Finanzamt „zurückholen“, die Sie mit Ihren Betriebsausgaben vorstrecken.

Worauf Sie noch achten sollten

  • Beratende Ingenieure: Wenn Sie als freiberuflicher „beratender Ingenieur“ tätig sein wollen, müssen Sie das Tragen dieser Berufsbezeichnung bei der zuständigen Landesingenieurkammer beantragen. Voraussetzung für das Verwenden der Berufsbezeichnung sind mehrere Jahre Berufserfahrung, der Beitritt in die Ingenieurkammer, der Nachweis regelmäßiger Weiterbildung, Unabhängigkeit.
  • Genehmigungsplanungen: Möchten Sie als freiberuflicher Bauingenieur Genehmigungsplanungen durchführen, benötigen Sie eine Bauvorlageberechtigung. Hierfür müssen Sie in einer speziellen Liste der Landesingenieurkammer eingetragen sein.

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  • Einstellen von Mitarbeitern: Als freiberuflicher Bauingenieur dürfen Sie Mitarbeiter einstellen, ohne dass Sie Ihren Status als Freiberufler verlieren. Allerdings müssen Sie an allen Arbeiten Ihrer Mitarbeiter beteiligt sein und die Verantwortung dafür tragen. Darüber hinaus sollten Sie darauf achten, dass Ihr Büro nicht sehr viele Mitarbeiter beschäftigt. In diesem Fall wäre Ihr Status als Freiberufler nicht mehr so leicht zu begründen, da Sie dann zum Geschäftsführer und Arbeitgeber werden, der Aufgaben und Verantwortungsbereiche delegiert.
  • Versicherungsschutz: Als freiberuflicher Bauingenieur tragen Sie selbst die Verantwortung für Ihre Empfehlungen und Ihr berufliches Handeln. Gerade im Bauwesen können Planungsfehler schnell zu hohen Schäden führen, für welche Sie zur Rechenschaft gezogen werden können. Empfehlenswert ist es deshalb für freiberufliche Bauingenieure immer, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie deckt zum Beispiel Vermögens- oder Personenschäden ab, die durch nicht mutwilliges Handeln des verantwortlichen Ingenieurs entstanden sind. Um auch bei juristischen Auseinandersetzungen mit Auftraggebern abgesichert zu sein, bietet sich zusätzlich eine Berufsrechtsschutzversicherung für Bauingenieure an.

Fazit: Trotz geringer bürokratischer Hürden beim Start als freiberuflicher Bauingenieur auf mögliche Fallstricke achten

Von Ihrer Karriere als freiberuflicher Bauingenieur trennt Sie theoretisch nur eine Anmeldung beim Finanzamt. Dennoch sollten Sie die Konsequenzen Ihrer Entscheidung im Vorfeld berücksichtigen und für sich abklären, ob Sie dauerhaft nur in Ihrem Kernbereich tätig sind. Planen Sie außerdem, Mitarbeiter dauerhaft einzustellen und einen eigenen Betrieb zu gründen, könnte eine Gewerbeanmeldung sinnvoller sein.

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